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Entschuldigung
bei Krankheit.
Bei längerer Krankheit (ab 3 Tage) bitte ein ärztliches Attest beifügen.
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Antrag auf Beurlaubung
(§ 20 BaySchO): Einschränkung auf dringende Ausnahmefälle,
(z.B: Erfüllung religiöser Pflichten)
Der Antrag ist in der Regel drei Tage vor dem entsprechenden Termin einzureichen.
Soll die Beurlaubung für mehrere Tage gelten, so ist der Antrag entsprechend früher
vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beurlaubungen der versäumte Lehr-
stoff unverzüglich nachzuholen ist.
Antrag auf Beurlaubung.doc
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